Gerichtstraße 2
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Gerichtstraße 2
Ehem. Mainzer Rentamt
Flur: 14
Flurstück: 94/7

Das an der alten Durchgangs- bzw. Fernstraße gelegene und zweiseitig von Gassen flankierte Anwesen blickt als Sitz von Verwaltung und Justiz in Königstein auf eine lange Tradition zurück. Bei Übergang der Grafschaft Königstein 1581 wurde der Renteihof – der stattliche Fachwerkbau samt Zehnt-scheune erscheint bei Merian – als Verwaltungssitz des neugeschaffenen Ober-amtes Königstein übernommen und fungierte, nachdem im 17. Jahrhundert die Gerichtssitze von ihren angestammten Plätzen im Freien (Thingstätten) abgezogen worden waren, damals wohl auch schon als Gerichtssitz. Um 1694 wurde das Oberamt in die neu hergerichtete, ehemalige Stolbergische Meierei am Burgweg verlegt, kehrte nach rund 40 Jahren jedoch wieder an seinen alten Platz an der „Renthofstraße“ zurück und bezog das unter Kurfürst Lothar Franz von Schönborn ab 1720 errichtete und am 22./23. Juli 1727 unter Anbringung seines Wappens an der Straßenfront eingeweihte neue Amtsgebäude. Repräsentatives, in verputzter Massivbauweise über den Kellergewölben des Vorgängerbaus erstelltes, traufständig und zweigeschossig unmittelbar am Straßenverlauf stehendes Gebäude. Hofseitig erschlossen, allseitig streng neun- bzw. dreiachsig durchfenstert und mit einem voluminösen Mansarddach versehen. Im Inneren eine doppelläufige Eichenholztreppe.

Im Herzogtum Nassau war es Justizamt. Unter preußischer Ägide, in der die von Nassau 1848 eingeleitete Trennung von Verwaltung und Rechtspflege durchgesetzt wurde, Nutzung als Amtsgericht (dieses seit 1981 im Luxemburger Schloss, Burgweg 9). 1955-57 erfolgte eine gründliche Umgestaltung der Hofanlage: Die aus dem 15. Jahrhundert stammende Zehntscheune wurde 1955 abgerissen und durch den 1957 eröffneten Erweiterungsbau des Amtsgerichts ersetzt; die straßenseitige Toranlage, in deren Portal als Schlussstein das Wappen des Mainzer Erzbischofs Johann Schweikardt von Kronberg (datiert 1617) saß, abgebrochen und das Wappen in die gleichzeitig neu errichtete Umfassungsmauer Ecke Alte Gasse / Borngasse versetzt; außerdem entfernt wurde das 1808 unter Nassau erbaute Amtsgerichtsgefängnis, das Kompensation für die ehemals in der Festung Königstein untergebrachten und mit dieser 1797 geschleiften Gefängnisse war.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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