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Unmittelbar am Lauf des Höhenbaches stehendes Gebäude der ehemaligen Obermühle. Zweigeschossiger, dreizoniger Bau mit Krüppelwalmdach. In Achse des Eingangs, der im Sturz des sandsteinernen Gewändes das Baudatum 1733 und ein Mühlrad zeigt, eine kleine, über der Traufe sitzende Dreiecksgaupe. Die sich auch am Äußeren ursprünglich abzeichnende Doppelnutzung (westlich der Betriebs-, östlich der Wohnteil) durch Umbaumaßnahmen aufgehoben. Seither im Obergeschoss freigelegtes Fachwerk, bestehend aus doppeltem Riegelzug und wandhohen, gebogenen Streben, regelmäßig ergänzte Durchfensterung und Dachgaupen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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