Gerichtstraße 19, Kirche
Gerichtstraße 19, Kirche, Innenraum
Gerichtstraße 19
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Gerichtstraße 19
  • Woogbach
  • Ölmühlweg 1d
  • Ölmühlweg 1c
  • Mühlgärten
  • Im Woog
Ursulinenkloster
Flur: 13, 14, 19
Flurstück: 81/2, 84/1, 96/2, 96/4, 160/1, 6/1, 7/1, 8/1, 20/2, 53/3

Das am Rande des „Tals“ befindliche Gelände des Ursulinenklosters St. Angela weist eine weit zurückreichende, auch mit verschiedenen Aspekten der Stadtentwicklung verbundene Geschichte auf. Im 14. Jahrhundert trat es im Zusammenhang mit der über den Höhenbach betriebenen, herrschaftlichen Untermühle (auch Damm-, Weiher-, Seemühle) erstmals in Erscheinung. 1848 Eröffnung einer Bäckerei; 1865 Brand. 1874 Ankauf des durch mehrere Umbauten bereits stark veränderten Mühlengebäudes durch die Gebrüder Pfaff, die den Mühlbetrieb stillegten, das am Rande des großen Mühlteichs gelegene Anwesen in eine Badeanstalt umwandelten und im Rücken der Mühle zu Kurzwecken genutzte Neubauten erstellten. 1881 Ankauf des Hainbades durch den Frankfurter Stadtpfarrer Münzenberg und Umbau in ein Waisenhaus. Auf Initiative des Königsteiner Pfarrers Abt 1884 Gründung einer von Ursulinen (Mutterhaus in Frankfurt am Main) geleiteten Höheren Mädchenschule.

Der denkmalgeschützte Kernbereich des Instituts umfasst eine im weiten Bogen gespannte Hofrandbebauung, bestehend aus funktional sich ergänzenden bzw. ablösenden Bauten des Historismus und der Moderne. 1881/84 anstelle der Badebauten errichteter Hauptbau mit Schweif- und Fachwerkgiebel, lebhafter Dachlandschaft sowie haubenbedachtem Turm mit gotischen und barocke Stilelemente. Im rechten Winkel dazu stehend das 1885 aus dem zweigeschossigen Nebengebäude der Mühle hervorgegangene und auf vier Etagen aufgeführte Kloster mit gekoppelten Spitzbogenfenstern im Erdgeschoss und Satteldach. 1928/29 Errichtung des Erweiterungsbaus, der die Südseite des aus dem trockengelegten Teich gewonnenen Hofraums flankiert. Entwurf Mater Jacoba Kremers / Archi­tekt Martin Weber, Frankfurt am Main. An die Stirnseite des Klosters angefügt der hoch aufragende, mit halbrundem Schluss gewichtig vortretende Baukörper der Kirche mit im Erdgeschoss untergebrachter Turnhalle. Der Innenraum über schlanke, im Chor von Schriftbildern belebte Rundbogenfenster belichtet und durch zweiseitige Emporen sowie ein an der westlichen Außenwand kastenförmig austretendes Seitenschiff in seiner Kapazität erhöht. An das Gotteshaus anschließend der (unvollendet gebliebene) dem Bauplatz in der Linienführung langgezogen und geknickt angepasste, dreigeschossige Klassentrakt mit im Wechsel von Fensterbändern und ungegliederten Putzflächen horizontal gegliederter Front und Satteldach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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