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In Ecklage zum Burgweg über annähernd quadratischem Grundriss und Keller zweigeschossig errichtetes, verputztes Fachwerkwohnhaus mit straßenseitig starkem Geschossüberstand, im frontalen Obergeschoss zu Paaren geordneten Fenstern und Walmdach. Der seitliche Anbau vermutlich frühes 19. Jahrhundert. Seine von der Straßenflucht abweichende Position wird mit dem ehemaligen Verlauf des Höhenbaches, der an dortiger Stelle von Rück-zu Vorderseite wechselte, erklärt. Gehört zu den ersten Bauten außerhalb des ersten Obertores und zu einer 1792 zahlenmäßig stark reduzierten Baugeneration.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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