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Über Ausgleichssockel traufständig zum mittelalterlichen Marktplatz stehendes, sowohl von der Sackgasse (Stadtmauerverlauf), als auch von der hinteren Schlossgasse tangiertes Wohnhaus. Zweigeschossiger, dreizoniger Fachwerkbau mit markantem Rähm- bzw. Schwellenbereich und doppelten Riegelzügen. Die kräftigen Eckständer und die Bundpfosten ausgesteift mit wandhohen Streben bzw. 3/4-hohen Fuß- und Kopfhölzern. Im östlichen Giebelfeld symmetrisch in den Brüstungsgefachen angeordnet genaste Streben, Feuerböcke und Andreaskreuze. Das Erdgeschoss der Nordseite durch Ladeneinbau gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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