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Das hinter der Stiftkirche der Kugelherren (siehe Kugelherrnstraße 4) gelegene Grundstück war bereits im 15. Jahrhundert Standort der Schule des Stifts. Baumaßnahmen sind aus Stolberger (1542) und Kurmainzer Zeit (1591) überliefert. Diente zwischen 1591 und 1676 auch als Rathaus. Giebelständiges, zweigeschossiges, etwas breit gelagertes Fachwerkhaus mit traufseitiger Erschließung, leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Das Fachwerk mit Ausnahme des mit Schuppenstab, Blattwerk und Spiralen reich verzierten und 1591 datierten Eckständers durchgehend verputzt. Steht über Gewölbekeller. Im 20. Jahrhundert Umbauten im Inneren und Dachausbau (siehe Zwerchhaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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