Kugelherrnstraße 21
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Kugelherrnstraße 21
''Burghuislein''
Flur: 14
Flurstück: 48

Direkt unterhalb des Festungsgeländes als rückseitig erschlossener Traufenbau von zwei Geschossen mit Satteldach um 1460 errichtetes „Burghuislein“. Über dem straßenseitig begehbaren Gewölbekeller ein Mauerstärken zwischen 60 und 90 cm aufweisendes, an der Nordseite über Korbbogenfries partiell vorgezogenes erstes Geschoss. Das (nach den 1792 erlittenen Schäden ausgebesserte) Fachwerk des zweiten Geschosses teilweise verschiefert, an der östlichen Giebel- und an der Südseite jedoch freisichtig; letztere zweizonig und mit den seitlich von Bund-und Wandpfosten geschosshoch stehenden Andreaskreuzen ein klappsymme-trisch, dekoratives Bild abgebend. Die unterschiedlich dimensionierten Fensteröffnungen verschiedenen Phasen angehörend. Eine ältere Aufnahme zeigt an der Südwand der Stube eine trichterförmige Fensternische. Das Haus war zeitweilig Sitz der Kugelherren bzw. vorübergehend Kloster der Kapuzinermönche (siehe Woogtalstraße 1/3).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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