Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Direkt unterhalb des Festungsgeländes als rückseitig erschlossener Traufenbau von zwei Geschossen mit Satteldach um 1460 errichtetes „Burghuislein“. Über dem straßenseitig begehbaren Gewölbekeller ein Mauerstärken zwischen 60 und 90 cm aufweisendes, an der Nordseite über Korbbogenfries partiell vorgezogenes erstes Geschoss. Das (nach den 1792 erlittenen Schäden ausgebesserte) Fachwerk des zweiten Geschosses teilweise verschiefert, an der östlichen Giebel- und an der Südseite jedoch freisichtig; letztere zweizonig und mit den seitlich von Bund-und Wandpfosten geschosshoch stehenden Andreaskreuzen ein klappsymme-trisch, dekoratives Bild abgebend. Die unterschiedlich dimensionierten Fensteröffnungen verschiedenen Phasen angehörend. Eine ältere Aufnahme zeigt an der Südwand der Stube eine trichterförmige Fensternische. Das Haus war zeitweilig Sitz der Kugelherren bzw. vorübergehend Kloster der Kapuzinermönche (siehe Woogtalstraße 1/3).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |