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1901 errichtetes Wohnhaus mit Gastwirtschaft. Über L-förmigem Grundriss auf einem mit Haustein verkleidetem Kellersockel zweigeschossig stehender, horizontal gegliederter und großzügig über axial angeordnete Fenster belichteter Massivbau mit über den Giebelseiten abgewalmter Bedachung. In symmetrisch angelegter, im Brüstungsbereich historisierend geschmückter Fachwerkkonstruktion vor- und aufgesetzt die Front, der Drempel, ein Zwerchhaus und das über einer Eckausbildung polygonal emporragende Türmchen mit Helm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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