Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unter der Herrschaft Kurmainz (siehe Wappen an der Westseite) in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes Pfarrhaus in Randlage eines großräumigen Grundstücks, das sich bis zur Gerichtstraße 6 zog und im Norden vom Befestigungsgraben des „Tals“ begrenzt wurde. Über rechteckigem Grundriss zweigeschossig stehendes, seitlich erschlossenes Wohnhaus von stattlichem Volumen mit Walmdach (ehemals Mansarddach?). Die durchgehend unter Verputz gelegten Fassaden streng axial, zwei- bzw. fünfreihig durchfenstert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |