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Traufseitig vom Höhenbach und der abfallenden Gasse begrenztes, mit der südlichen Giebelseite zum alten Marktplatz blickendes Wohnhaus wohl des 17. Jahrhunderts. Über Ausgleichsockel zweigeschossig stehender, giebelseitig erschlossener und durchgehend verputzter Fachwerkbau mit allseitig leichtem Geschossüberstand und steilem Satteldach. Die mit Klappläden versehenen Fenster streng axial angeordnet; die in oberer Ecklage befindlichen Räume mit je zwei Doppelfenstern großzügig belichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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