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Obernhain orientierte sich in schulischer Hinsicht bis 1720, als ein durch Handwerker erteilter Unterricht im Ort genehmigt wurde, nach Wehrheim. Im Zuge der Nassauischen Schulreform erbaute die kleine Gemeinde 1823 an der Verzweigung der Hauptstraße ein dieser mit der Breitseite zugewandtes Schulhaus. Über hohem Sockel in konstruktivem Fachwerk erstellter, zentral über die einläufige Treppe erschlossener Bau mit siebenachsiger Front, Zwerchhaus und Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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