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Freihstehender Rähmbau von zwei Geschossen mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. Erbaut wohl Anfang des 18. Jahrhunderts. Das Fachwerk des Erdgeschosses teilweise gestört, im sichtbar quergeteilten Obergeschoss jedoch durchgehend aus einem einzelnen, von wandhohen und teilweise urwüchsigen Streben ausgesteiftem Riegelzug bestehend. Das Wohnhaus steht giebelständig an einem aus dem Dorf hinauf zum bewaldeten Nordhang des Taunus führenden Weg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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