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In Ecklage stehende Hoflage, deren Nebengebäude vom Weg „Zur Thalmühle“ (Verlauf Obernhainer Bach / Mühlgraben) tangiert wird und ihre Erschließung von der Hauptstraße aus nimmt. Das Wohnhaus des 18. Jahrhunderts auf Bruchsteinsockel giebelständig und zweigeschossig erstellt, über den Hofraum erschlossen und mit Satteldach versehen. Das Fachwerk konstruktiv, die Eckpfosten des Obergeschosses mit annähernd wandhohen Streben und Kopfhölzern ausgesteift. An der zum Hof blickenden Traufseite im Brüstungsgefach des Doppelfensters eine Verquickung von Raute und Andreaskreuz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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