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Über deutlich auftretendem, massiven Sockel giebelständig und zweigeschossig errichtetes, traufseitig erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Die schmale Front relativ eng zweiachsig durchfenstert. Das Fachwerk unter Verputz bzw. giebelseitig bis und mit Abtropfkante unter Verschieferung. Das Gebäude stellt ein gut erhaltenes Beispiel für die im späten 18. Jahrhundert an der Grüneburgstraße übliche Bebauung dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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