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Über Sockel giebelständig und zweigeschossig erbautes Fachwerkwohnhaus mit seitlicher Erschließung und Satteldach. Das frontale Obergeschoss samt Giebelfeld verschiefert, ansonsten verputzt. Die Fenster durchweg erneuert. Errichtet im selben Zeitraum wie die benachbarten Häuser Nr. 6 und 13 und mit diesen vergleichbar durch die schlanke Baugestalt und die Organisation der straßenseitigen Front.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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