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Vermutlich um die Mitte des 18. Jahrhunderts errichtetes Wohnhaus einer Hofreite. Zwischen zwei Straßenräumen und dreiseitig frei stehender, zweigeschossiger, verputzter und verschieferter Fachwerkbau (Giebelzone und westliches Obergeschoss) mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. Die ursprüngliche Durchfensterung am Obergeschoss durch Fenstererneuerung gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |