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Giebelständig zur Straße ausgerichtetes, zweiteiliges Wohnhaus mit giebel -und traufseitigem Geschossüberstand, seitlicher Erschließung und Satteldach. Wohl um 1700 erbaut. Das Fachwerk durchgehend unter Verputz. Die Fenster zwar modernisiert, jedoch in situ sitzend: an der Giebelseite einzeln in streng zweiachsiger Anordnung, traufseitig auch in Form von Doppelöffnungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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