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Giebelständiger Rähmbau aus der Zeit um 1700. Zweizoniger Bau von zwei Geschossen mit traufseitig leichtem Geschossüberstand, hofseitiger Erschließung und Satteldach. Das Fachwerk am Erdgeschoss durch wandhohe Streben ausgesteift; am Obergeschoss durch annähernd wandhohe Streben und Kopfhölzern mit Herzchen. Die Fenster der Giebelseite streng axial angeordnet; traufseitig leicht versetzte Doppelöffnungen. Bauschmuck in Form von geschuppten Füllhölzern und Feuerböcken im Giebelfeld. Seit Abbruch des Hauses Nr. 19 von sichtbestimmender Wirkung im Kreuzungsbreich mehrerer Straßen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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