Ackergasse 13
Ackergasse 13, Südflügel
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Ackergasse 13
  • Ackergasse
Palais Pfeiff
Flur: 8
Flurstück: 123/1, 124/2

Wohnsitz des Adam Anton Pfeiff (1696-1748), seit 1720 Bürger von Oberursel, erwarb damals den Lackner’schen Kupferhammer und bis 1728 zwei weitere; 1727 zum Mainzer „Hofcamerrath“ ernannt; besaß in Oberursel und vor dessen Mauern etliche Liegenschaften und erhielt 1735 vom Mainzer Kurfürsten im Bereich der Außenbefestigungen zwischen Untertor, Stadtmauer und Mühlgraben ein Grundstück geschenkt, auf dem er einen weiteren stattlichen Wohnsitz mit einem jenseits des Urselbaches, neben einem der Hämmer (spätere Götz-Mühle) gelegenen Ziergarten plante; 1736 als „Resident“ in Frankfurt bezeichnet, kauft um 1741 das „Weiße Haus“ in der Rossallee; das Palais in Oberursel seit dem 19. Jahrhundert Gasthaus, zunächst „Zum Römischen Kaiser“, ab 1871 „Zum Deutschen Kaiser“ und bis in die heutige Zeit „Zum Deutschen Haus“.

Zweiflügelanlage mit langgestreckt dem Bogen der Ackergasse angepasster, symmetrisch zweimal gebrochener Fassade von 3/5/3 Achsen. Aus massivem Erdgeschoss und gerinfügig vorkragendem, von kräftig profiliertem Traufgesims beschlossenem Obergeschoss bestehender Putzbau mit Mansarddach. In der Mittelachse das Portal mit einem von umlaufendem Wulst begleiteten Sandsteingewände und durch Sturz abgetrenntem Oberlicht. Die Erdgeschossfenster sandsteingewändet (im südlichen Teil rückgebaut nach Aufgabe eines im 19. Jahrhundert eingebauten Ladens). Die Obergeschossfenster des Mittelteils gegenüber den seitlichen tiefer heruntergezogen und mit schmiedeeisernen Brüstungsgittern versehen; die unteren Flügel innenseitig noch die originalen Drehstangenverschlüsse („Espagnoletten“) aufweisend.

Weit ins Grundstück greifend der südliche Flügel, stumpf austretend der nördliche. Auf der Zentralachse jenseits des Eingangs in kastenförmigem Gehäuse angehängt die in Sandstein errichtete Treppenanlage, bestehend aus zentralem Unterlauf und zwei von leicht erhöhten Eckpodesten abgehenden Oberläufen. Die seitlich balusterartig geformten Brüstungsplatten verziert mit Bandelwerk. Die Stuckaturen an Stützelementen und Plafond bilden den Auftakt der sich im Obergeschoss ebenso reich fortsetzenden Deckenausstattung (um 1730, „Meister von Oberursel“, siehe auch Kloster Eberbach, Haus Lichtenstein in Frankfurt am Main). In den von Bandelwerk begleiteten Eckvoluten eingeschrieben die als Träger unterschiedlicher Bildthemen fungierenden Medaillons: Frauenbüsten (Treppenhaus), Büsten lorbeerbekränzter Männer (großer Saal; hier im Gegenüber des Zentralfensters platziert ein rein dekorativen Zwecken dienender, offener Kamin), von vier Putti personifizierte Jahreszeiten (südlicher Raum). Im Nordraum erhalten der Bretterboden und in erheblichen Resten barocke Wandmalerein (von architektonischen Elementen gegliederte Blumenornamentik). In dieser höchst repräsentativen Raumabfolge einst untergebracht war die nicht unbedeutende Pfeiff’sche Kunst- und Büchersammlung.

Die Baugenese offensichtlich im Zusammenhang mit dem ökonomischen und gesellschaftlichen Aufstieg des Bauherrn stehend. Einer ersten Periode angehörend der mit einer ursprünglich vom Erdgeschoss zu den oberen Geschossen bzw. Dachraum führenden Treppe als eigenständiges Haus ausgebildete Südflügel (Fälldatum der Dachbalken 1722/24; der Bauvorgang durch eine Quelle von 1724 dokumentiert). Einer zweiten Phase zugewiesen der Bau (oder die angleichenden Maßnahmen zur Verschmelzung) von Nordflügel und Mitteltrakt, die unter einheitlich errichteten Dachstühlen liegen (Fälldaten 1725/27 bzw. 1727/28; zum Südtrakt hin deutliche Naht im Sparrenbereich).

Die Hofanlage straßenseitig begrenzt von Bruchsteinmauer, in der die seitlich von Sandsteinpfeilern eingefasste Einfahrt und nördlich von dieser eine (vermauerte) Mannpforte liegen. Im 19. Jahrhundert an die das Grundstück im Osten begleitende Stadtmauer angelehnt ein eingeschossig verputztes Nebengebäude mit Fachwerkgiebel und Satteldach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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