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Aus zwei Teilen (siehe differenzierte Satteldächer) bestehendes, langgestreckt liegendes, durchgehend verputztes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen. Der nördliche, ecklagige Teil gassenseitig erschlossen; der südliche, an das Nachbargebäude anstoßende mit Toreinfahrt. Proportionen, Geschossüberstände und Lage der Fenster sprechen für eine Entstehung im 17./18. Jahrhundert. In dem an die ehemalige Stadtmauer angrenzenden Hofraum stehend eine an die ackerbürgerliche Vergangenheit des Anwesens erinnernde Fachwerkscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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