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Stattliches Fachwerkwohnhaus, ehemals Bestandteil eines beachtlich großen, landwirtschaftlichen Anwesens. Bündig in die Nachbargebäude eingestellter, über hohem Kellersockel zweigeschossig sich erhebender Traufenbau mit Toreinfahrt und Satteldach. Der deutliche Geschossüberstand, der Neigungswinkel des Daches und die Fassadengliederung mittels Einzel- und Doppelfenstern sprechen für eine Entstehung am Übergang vom 17. zum 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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