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Über Bruchsteinsockel traufständig, zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit Walmdach. Das Fachwerk unterschiedlichen Bauphasen entstammend. Noch mittelalterlich, wohl aus der Zeit kurz nach 1480 datierend die miteinander verblatteten Kopf- und Fußstreben der Rückseite. An der Erschließungsseite hingegen ein dem Wiederaufbau nach 1645 zuzuordnendes Gefüge: am Obergeschoss Eckpfosten aussteifende Mannfiguren und Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen der einzelnen und zu Zweiergruppen gerückten Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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