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Spätklassizistisches Wohnhaus von 1863. Bauherr Justus Schuler, Homburg vor der Höhe. Freistehendes, zweigeschossiges und verputztes Gebäude mit Zeltdach und (jüngerem ?) zurückgesetztem Anbau. Die in der Horizontalen durch ein umlaufendes Gurtgesims gegliederte Fassade dreiachsig angelegt und mittig sowohl durch den auf Konsolen ruhenden Balkon, als auch durch ein kleines Zwerchhaus akzentuiert. Die Öffnungen mit Buntsandsteingewände (siehe auch Nr. 4, 6, 8).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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