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Um 1910 an der platzartigen Straßenerweiterung errichtete Villa mit Garten. Zweigeschossiges Gebäude im „malerischen Stil“ mit stark aufgegliedertem Baukörper und entsprechend lebhafter Dachlandschaft. Die mit Veranden, Loggien, Erker – allesamt Vermittler zwischen Inneraum und gestalteter Außenanlage – sowie mit Giebeln differenziert ausgebildeten und formvielfältig durchfensterten Fassaden vom Kontrast zwischen weißen Putzflächen und Materialvielfalt (konstruktives Fachwerk in dunkler Fassung mit historisierendem Schmuck, Buntsandstein) lebend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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