An der Herrenmühle 9
An der Herrenmühle 9, Wohnhaus mit Tor
An der Herrenmühle 9, Türportal
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • An der Herrenmühle 9
Herrenmühle
Flur: 12
Flurstück: 399/1

Am Rand der oberen Altstadt gelegene Hofanlage der ehemaligen Herrenmühle. Steht verkehrsgünstig am besten Stück des Werkgrabens, der an dieser Stelle auf 10 m Länge ein Gefälle von 5,15 m aufweist. 1445/46 in der Stadtordnung genannte herrschaftliche Bannmühle, damals einzige Mahlmühle innerhalb der Stadt. Während der Besatzung 1622 und im Stadtbrand von 1645 stark in Mitleidenschaft gezogen. 1715 Übernahme durch die Stadt als Erbleihmühle, seither auch Stadtmühle genannt. Gleichzeitig eingeleitet der Neubau des traufseitig am Werkgraben stehenden und giebelseitig zur Bleiche ausgerichteten Wohnhauses. Stattlicher, zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalmdach. Das von sandsteinernen Eckquadern gefasste Mauerwerk steinsichtig verputzt; im Giebelfeld konstruktives Fachwerk. Sandsteingewändet die axial angeordneten, einfachen Rechteckfenster und das Portal mit Inschrift im Sturz: „SVMTIBVS HVIVSCE CIVITATIS ET VICINIS PRAEFECTVRAE PAGIS / SERVITIA PREASTANTIBVS HOC MOLENDNV EXSTVCTV EST 1.7.17“. Über dem Oberlicht eine Kartusche mit dem Mainzer Wappen, flankiert von den Pfeilen der Stadtpatronin Sankt Ursula und „ANNO 1717“. 1815 in Giebelstellung zur Straße erbaut die dreizonige Fachwerkscheune mit Krüppelwalmdach (siehe Inschrift auf Torsturz) und wohl auch der später in konstruktivem Fachwerk aufgestockte und mit Satteldach versehene Verbindungstrakt. 1871 Übergang in Privatbesitz und ab 1876 sukzessive modernisiert: 1892 anlässlich der Einführung von Dampfkraft an die Ostseite des Wohnhauses angebaut backsteinerne Fabrikgebäude; 1825 Motorisierung des Werkes. 1957 Stillegung des Betriebes. 1979 grundlegende Renovierung der Hofanlage für gemischte Nutzung. Das Mühlrad gleichzeitig wieder funktionstüchtig gemacht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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