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Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit zweigeschossig ausgebautem Satteldach. Das Erdgeschoss verputzt, Kniestock und Giebelfelder holzverschindelt. An der einen Traufseite unter dem abgeschleppten Dach liegend der Eingang, an der anderen Dachraumerweiterung mittels Zwerchhaus. Konventionell zugeschnittenes Wohnhaus mit modernistischen, dem Villenbau um 1910 für die Frontgestaltung entlehnten Elementen. So eine über Eck geführte Öffnung im Erdgeschoss und Fensterreihungen in den Dachgeschossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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