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Über Bruchsteinsockel giebelständig stehendes, zweizoniges und zweigeschossiges Wohnhaus mit hofseitiger Erschließung und Satteldach. Bestandteil einer hakenförmigen Hofreite. Die Fassaden unter Verputz, das Giebelfeld verschiefert. Aufgrund des zweiseitig auftretenden Geschossüberstandes und der Disposition der Fenster – frontal auf zwei Achsen liegende Öffnungen, traufseitig zwei in axialem Bezug stehende Doppelfenster – ist ein relativ ungestörtes Fachwerk aus der Zeit um 1700 zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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