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Über straßenseitig markant in Erscheinung tretendem Kellersockel giebelständig, zweizonig und zweigeschossig erbautes, über den Hofraum erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Die Fachwerkwände durchgehend verputzt, das Giebelfeld verschiefert. An beiden Traufseiten leichter Geschossüberstand. Das Traufgesims mit Konsolen und zwischen diesen aufgesetzten Rauten geschmückt. Die wohl in originaler Lage befindlichen Fenster bedarfsmäßig ohne axialen Bezug eingesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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