Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wohl in der Zeit um 1700 in Traufenstellung errichtetes, straßenseitig zentral erschlossenes, zweigeschossiges Wohnhaus mit traufseitigen Geschossüberständen und steilem Satteldach. Die lange Zeit durchgehend unter Verputz gelegene Konstruktion durch Freilegung des Fachwerks am Obergeschoss, das straßenseitig Bund- und Eckpfosten aussteifende Mannfiguren zeigt, in ihrer Dreizonigkeit sichtbar gemacht. Die dortigen Einer- und Doppelfenster in ursprünglicher Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |