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Zweigeschossiges, traufständiges und verputztes Wohnhaus mit Satteldach. Das Fachwerk im Erdgeschoss teilweise massiv ersetzt. Die Gliederung der Straßenfront am Erdgeschoss durch Versetzung der Öffnungen erheblich gestört, am leicht vorkragenden Obergeschoss hingegen in Dreiachsigkeit mit seitlichen Doppelfenstern erhalten. Proportionen, Geschossüberstand und Disposition der Obergeschossfenster legen eine Datierung in die 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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