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Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700. Über deutlich abgesetzter Sockelzone giebelständig und zweigeschossig stehendes, verputztes Gebäude mit umlaufend leichtem Geschossüberstand, Trauffries mit profilierten Konsolen, seitlicher Erschließung und Satteldach. Wohl im 19. Jahrhundert vorgenommen die Vergrößerung der Fensteröffnungen sowohl an der dreiachsigen Traufseite, als auch an der zweiachsigen Giebelfront.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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