Hollerberg 23
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Hollerberg 23
Untermühle (sog. Steinmetzmühle)
Flur: 12
Flurstück: 384

1649 erstmals erwähnte Mühle, zweite Mahlmühle innerhalb der Stadt. Vermutlich Nachfolgerin der mittelalterlichen Walkmühle „ahn der Möl Pfort“. Bis 1752 Bannmühle auch für Kirdorf (Stadt Bad Homburg vor der Höhe). Die Wasserkraft im 19. Jahrhundert unterschiedlich genutzt: ab 1876 für Antrieb von Druckereimaschinen; im Besitz der Familie Steinmetz ab 1892 erst als Energiequelle für Stockdreherei, ab 1901 wieder für Mahlwerk, ab 1934 für Schrotmühle. 1963 Stillegung. Ecklagig die Einmündung des Hollerberges mitgestaltendes (siehe auch Herrenmühle), mit der Traufseite am Mühlgraben stehendes Gebäude aus dem dritten Viertel des 17. Jahrhunderts. Über dem hochaufgemauerten Sockelgeschoss ein in konstruktivem Fachwerk mit wandhohen Streben errichtetes Wohnhaus mit Satteldach. Die Mannfigur an der Südwestseite des Obergeschosses soll vom Vorgängerbau stammen. Die Einzelfenster in axialer Anordnung. An der Traufe ein hölzernes Gesims mit Konsolen. Ältere Aufnahmen zeigen die Front durchgehend und in Teilen auch ornamental verschiefert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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