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Fachwerkwohnhaus einer seitlich des zur Oberstadt führenden Treppenaufgangs liegenden Hofreite. Über Bruchsteinsockel giebelständig und zweigeschossig stehender, hofseitig erschlossener Zweizonenbau mit rückseitiger Erweiterung und Satteldach. Am vorderen Bauteil giebel- wie traufseitig diverse konstruktive und schmückende Formen, die auf eine Entstehung um 1700 hinweisen: Eckpfosten aussteifende Mannfiguren mit zusätzlichen, vom Brustriegel ausgehenden Verstrebungen, in den Brüstungsgefachen eine einfache und eine reiche Form des Andreaskreuzes, einzelne genaste Hölzer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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