Hospitalstraße 20
Hospitalstraße 20, Tor
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Hospitalstraße 20
Flur: 11
Flurstück: 81/251

Wohnhaus und Hoftor sind Bestandteile einer im frühen 18. Jahrhundert errichteten, ungeordneten Hofanlage. Die Nebengebäude (Kelterhaus, Scheune bzw. Kuhstall, Schweinestall) 1957 bzw. 1972-74 abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Laut baugeschichtlicher Untersuchung von 1974/75 steht der Hof in Nachfolge eines weitaus älteren Anwesens, dessen Grundstück ursprünglich auch die Liegenschaften Strackgasse 24 und Schulstraße 36 (Gartengelände, 1892 verkauft, 1893 Neubau) umfasst hatte.

Einer frühen Entwicklungsphase (Spätmittelalter?) angehört ein Keller (Tonnengewölbe aus auf Schalung gemauerten Bruchsteinplatten, Länge 10,7 m, Breite 5,3 m, Höhe 3,1 m), der Position und Ausrichtung des barocken Wohnhauses, nicht jedoch dessen Grundmaße, die er um einiges übertrifft, bestimmte: im Westen ca. 1 m unter dem Grundstück Marktplatz 1 liegend, im Norden weit ins Grundstück Strackgasse 24 greifend und ehemals über den dort befindlichen Eingang – ein Rundbogenportal mit Sandsteingewände – zugänglich. Das über dem hohen Kellersockel stehende und über eine Frei-treppe erschlossene, zweigeschossige Wohnhaus mit Satteldach ist, wie an der mit zwei- und dreifach gekoppelten Fenstern aufwartenden Hauptfront ablesbar, dreizonig angelegt. Die Nord-und die ursprünglich fensterlose Westseite wie auch die übrigen Erdgeschosswände zeigen konstruktives Fachwerk mit wandhohen, natürlich leicht gebogenen Streben. Durch Geschossüberstand, profilierte Schwelle und Schmuckfachwerk (Bund- und Eckpfosten aussteifende Mannfiguren, Negativrauten in den Brüstungsgefachen der Fenster) hervorgehoben die Obergeschosse an Süd- und Ostseite. Das Haus wurde möglicherweise von dem Bäcker Johannes Erben, Erbauer des auf den Kämpfern des Bogens inschriftlich auf 1713 datierten Hoftores („IO.ER 17/13 D 8 Mei“), errichtet. Zumindest wurde es zu dessen Lebzeiten im Erdgeschoss (Backstube im hinteren Flurteil, Nordraum) gewerblich genutzt. Unter dem Besitzer Didrich Wolff Umbau der Gewerberäume und im vorderen Flurteil Einbau einer hölzernen Wendeltreppe mit am Pfosten eingekerbtem Handwerkszeichen der Bierbrauer und „DW1770“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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