Maasgrundweg 55
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Maasgrundweg 55
Wohnturm
Flur: 77
Flurstück: 6064/4

Der Wohnturm ist realisierter Bauteil eines von Erwin Müller, Frankfurt am Main, bei J. & W. Proesler Architekten in Planung gegebenen Landsitzes (Bauanträge 8. und 13. April 1927). Vorgesehen war eine burgähnliche Anlage mit historisierender Hofrandbebauung, bestehend aus einem Haupthaus erheblicher Größe, dessen Wohnzimmerfenster das malerische Altstadtpanorama von Oberursel einfangen sollte, und einer Gruppierung von Nebengebäuden, deren markantester Bestandteil der Wohnturm – gedacht als Aufbewahrungsort für Sammlungen – ist. Auf quadratischem Grundriss über Hochkeller sich zweigeschossig erhebender Baukörper mit Zeltdach. Vom verputzten Mauerwerk sich in Basalt abhebend der Sockel, die Gewände der innenräumlich bedingt unregelmäßig gesetzten, formvielfältigen Fenster und Türen und die Eckquaderung. Die Fassaden unterschiedlichst akzentuiert; besonders reich die Ostseite mit Kellerportal, ebenfalls spitzbogigem, über eine überdachte Holztreppe erschlossenem Eingang und Dreiseiterker. Anbauten nach Entwurf Paul Bermbach, Oberursel, festgehalten mit Planmaterial von 1929 (Schuppen / Vorratskammer, Ostseite) und 1937 (Küchen- und Vorratstrakt, Südseite).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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