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Ende des 17. Jahrhunderts erbautes, stattliches, traufständiges, hofseitig erschlossenes Wohnhaus von zwei Geschossen mit hohem Schopfwalmdach. Über dem verputzten Erdgeschoss konstruktives Fachwerk mit kräftigen Eckpfosten, profilierter Schwelle und wandhohen, den Brustriegel aussteifenden und mit dem Rähmkranz verblatteten Streben; an der Schmalseite ein zwei Brüstungsgefache einnehmendes Andreaskreuz. Um 1900 Veränderung des Erscheinungsbildes durch Ladeneinbau mit kassettierter Rahmung, Aufsatz von Gaupen mit geknickten Fensterfronten knaufbesetzten und mittig mit Blume geschmückten Helmen und Ansetzen eines die Stube im Erdgeschoss räumlich belebenden, historisierenden Polygonalerkers mit Buntverglasung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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