Marktplatz 14, altes Rathaus
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Marktplatz 14
Altes Rathaus
Flur: 12
Flurstück: 336

An der Einmündung der St.-Ursula-Gasse – Nahtstelle zwischen Stadt und „Tal“ – 1655-59 wieder errichtetes Rathaus. Steht wie sein spätmittelalterlicher, im Stadtbrand von 1622 untergegangener Vorgänger auf dem Unterbau des kurz nach 1444 errichteten, ersten Untertores; rückseitig noch erhalten die Wehrplattform und Teile der Stadtmauer. Der Fachwerküberbau ein hohes Voll-und zwei Dachgeschosse beinhaltend. An der Schauseite ein etagenweise und im Giebeld übergreifend mit Strebefiguren und Brüstungsschmuck (Feuerböcke, Negativrauten, zu einer Balusterform zusammengesetzte, geschwungene Hölzer) in spiegelbildliche Erscheinung gebrachtes Gefüge. Dem steilen, einen kleinen Schopf mit Knauf aufweisendem Satteldach aufsitzend ein sechseitiger Haubendachreiter mit Spitzhelm und Wetterfahne von 1659. An der Nordwestecke des Sockels sitzend das im Türsturz auf 1659 datierte, eingewölbte „Betzenloch“; darüber geknickt verlaufend die zum rechteckigen, mit gekehltem Sandsteingewände versehenen Portal führende Außentreppe. Über dem Eingang die Bauinschrift mit den Monogrammen von Schultheiß Daniel Falter, Stadtschreiber Johann Martin Messer und dem ältesten Ratsherrn Hieronymus Eckardt: „ANNO MDCLIX ITERUM ERECTA EST HAEC CVRIA POST INCENDIUM BRVNSWIGENSE ANNO MDCXXII EXORTVM.D.F.I.M.M.H.E.“ Marktplatzseitig am Sockel eingelassen eine Frankfurter Elle. Daneben 1702 angebracht eine Sonnenuhr. Die Ausstattung der Ratsstube von 1660: geometrische Stuckdecke und (vermutlich nach Entwurf von Friedrich Unteutsch) Wandvertäfelung und Türen aus gesandelter Kiefer im Stil der deutschen Renaissance mit frühbarocken Beschlägen .

Die Räumlichkeiten des alten Rathauses in ihren hergebrachten Funktionen bis 1890/95 bzw. 1932 in Nutzung gewesen. Als Ausweichquartiere dienten bis zum Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes im Jahr 1977 (Rathausplatz 1) u. a. das Schulhaus (Hollerberg 10) und das ehemalige Lyzeum (Oberhöchstadter Straße 7).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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