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Noch vor Anlage der Oberen Hainstraße am Bogen des Werkgrabens erbaute, nach den Besitzern Rauffenbarth, Roth, Burkard benannte Mahlmühle. 1810 erstmals erwähnt, 1923 stillgelegt. Das über trapezförmigem Grundriss errichtete Gebäude ursprünglich lediglich aus einem hohen Massivbau bestehend. Diesem um 1800 aufgesetzt ein verschiefertes Fachwerkgeschoss mit kräftig profiliertem Traufgesims und Krüppelwalmdach. Der massive Unterbau 1895 zweigeschossig unterteilt und mit sandsteingewändeten Rechteckfenstern versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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