Obere Hainstraße 12
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Obere Hainstraße 12
Ehem. Mühle
Flur: 9
Flurstück: 36/150

Noch vor Anlage der Oberen Hainstraße am Bogen des Werkgrabens erbaute, nach den Besitzern Rauffenbarth, Roth, Burkard benannte Mahlmühle. 1810 erstmals erwähnt, 1923 stillgelegt. Das über trapezförmigem Grundriss errichtete Gebäude ursprünglich lediglich aus einem hohen Massivbau bestehend. Diesem um 1800 aufgesetzt ein verschiefertes Fachwerkgeschoss mit kräftig profiliertem Traufgesims und Krüppelwalmdach. Der massive Unterbau 1895 zweigeschossig unterteilt und mit sandsteingewändeten Rechteckfenstern versehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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