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Um 1650 in dem vom Werkgraben durchzogenen Zwinger des Obertores erbautes Wachhaus. Langgestreckt traufständig an der Gasse stehender Bau von einem Geschoss mit Satteldach. Das Fachwerk schlicht konstruktiv. Seit Abbruch des Obertores 1818 privat bewohnt. Seither im Erscheinungsbild u. a. durch Reduzierung der Fensterzahl bzw. auch Änderung derer Disposition und Aufbau des Zwerchhauses über der Erschließungsseite (1884) schrittweise neuen Bedürfnissen angepasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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