Schulstraße 25, ehem. ev. Kirche
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Schulstraße 25
Ehem. ev. Kirche
Flur: 11
Flurstück: 258/1

Eine erste evangelische Kirchgemeinde in Oberursel bestand ab 1522, erlosch jedoch im Zuge der von Kurmainz in den Jahren 1601-06 erzwungenen Rückkehr zum alten Glauben. Lediglich während des Dreißigjährigen Krieges („Stolbergisches Intermezzo“, 1632-36) war die evangelische Lehre neben der katholischen noch einmal offiziell zugelassen. Nachdem im Herzogtum Nassau 1803 die Gleichberechtigung aller Konfessionen gewährleistet worden war, verzeichnete auch Oberursel stetigen Zuzug evangelischer Bürger (1816 drei Familien; 1824 38 und 1840 115 Einwohner). Am 12. Febuar 1847 gründeten sie ihre eigene Gemeinde und setzten eine Spendensammlung zum Kirchenbau in Gang, der nach Ankauf eines Bauplatzes jenseits der 1851 niedergelegten Stadtmauer im Jahr 1854 (Grundsteinlegung 14. August) begonnen und am 24. Oktober 1855 eingeweiht werden konnte. 1912/13 errichtete die Kirchgemeinde einen Neubau (siehe Füllerstraße 10), denn die Kapazität des kleinen Gotteshauses war aufgrund des sprunghaften Anstieges der Gemeindemitglieder im Kirchspiel Oberursel-Bommersheim-Stierstadt-Weißkirchen bis um die Jahrhundertwende längst erschöpft (1900 ware es 1806 Personen und im Jahr 1910 3062 Personen). Romanisierender Saalbau nach Entwurf des nassauischen Baumeisters Goetz. Ursprünglich unverputzt in seiner Materialfarbigkeit (Grünschiefer aus Kronberger Steinbruch, heller Sandstein) wirkender Baukörper mit eingezogenem 5/8-Chor, über der Sockelzone lisenengegliederten bzw. -gefassten Wänden, an der Traufe entlang laufendem Rundbogenfries und Schopfwalmdach. Nach Verkauf 1920, bedingt durch Umnutzung, Neutralisierung des Erscheinungsbildes: Verlust der Rundbogenfenster, des dekorativ rundbogig gerahmten, mächtigen Portals und der darüberliegenden Rosette; Abbruch des über der Westseite aufragenden, achtseitigen Dachreiters mit Spitzhelm.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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