Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vermutlich gegen Ende des 17. Jahrhunderts errichteter Gebäudekomplex, bestehend aus dem giebelständig zur Gasse ausgerichteten, zweigeschossigen Wohnhaus mit Satteldach und der im rechten Winkel dazu stehenden, mit der Giebelwand zur Schulstraße blickenden, sattelbedachten (und zu Wohnzwecken umgebauten) Scheune. Die Erschließung erfolgt über den kleinen ecklagigen Vorplatz. Schlichtes konstruktives Fachwerk mit wandhohen Streben, an der Scheune auffallend robuste Eckständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |