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1728 erbauten „IOSEPH SIGNORINO VND SEINE HAVSFRAU ANNA MARGREDHA DI SAREM“ (siehe Inschrift im Türsturz) an Stelle zweier Schleifmühlen eine Öl- und eine Blauholzmühle. 1803 Umwandlung in eine Mahlmühle, 1957 stillgelegt. Stattlicher, mit der hinteren Traufseite am Werkgraben stehender, zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalmdach. An der Erschließungsseite leichter Geschossüberstand. Das Fachwerk an der Nordseite verschiefert, ansonsten verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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