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Wohnhaus einer weiträumigen Hofanlage aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts und eine im 18. Jahrhundert an dieses angebauten Tordurchfahrt. Über Hochkeller langgestreckt an der Gasse stehender, zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Geschossüberstand an der axial durchfensterten Front und Satteldach. Der zwischen Giebelwand und Tor liegende Eingang über Sandsteinstufen erschlossen. Zweiflügliges Tor mit diagonal aufgedoppelten Bohlen und im rechten Flügel segmentbogig eingeschnittener Mannpforte mit geschmiedetem Türklopfer; einer der in Blattform auslaufenden Torbeschläge ist datiert (1705 oder 1795?).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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