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Giebelständiges, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit leichten Geschossüberständen und Satteldach. Vorwiegend an den Giebelseiten durchfenstert. Durchgehend aufs sorgfältigste renovierter Bau. An der fensterlosen, nordwestlichen Traufseite vom Putz ausgespart ein Balken mit Inschrift: „ANNO 1669 DEN 17 MERZ MEISTER PAVLVS RINHART.AR“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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