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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach. Das über dem verputzten Erdgeschoss sichtbar auftretende Fachwerk einfach konstruktiv mit geschosshohen Streben. Im rechten Winkel angebaut und den Hintergrund des Hofraums bildend eine traufständige (und zu Wohnzwecken umgebaute), kleine Scheune. Am dortigen Bundpfosten eine aus 3/4-hohen Streben und Kopfwinkelhölzern (das eine mit Datum 1667) gebildete Figur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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