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Traufständiges, zweigeschossiges, mit dem nordwestlichen Giebel zum Hollerberg blickendes, über einläufige Treppe mit Sandsteinstufen und Podest erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Dreizoniger, einfach konstruktives mit wandhohen Streben ausgesteiftes Gefüge aufweisender Fachwerkbau. Die profilierte Schwelle teilweise gestört; an der Traufe ein Zahnschnittfries. Vermutlich in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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