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Über mittelalterlichen Resten im 17./18. Jahrhundert in Giebelstellung errichtetes, traufseitig erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Zweizoniger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit allseitigen Vorkragungen. Am Erdgeschoss Verstrebungen mit wandhohen Hölzern, am Obergeschoss mit die Wandhöhe füllenden Andreaskreuzen. Die mehrheitlich axiale Fensteranordnung auf Maßnahmen des 19. Jahrhunderts zurückgehend. Im Keller festgestellt zwei Brunnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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