Weidengasse 9
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Weidengasse 9
Ehem. Wohnhaus des Synagogendieners
Flur: 11
Flurstück: 271/1

Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach. Am verputzten Erdgeschoss rechterhand eine rundbogige Toreinfahrt mit darüber angebrachter Hausinschrift „HM ANNO 1679“. Das Fachwerk des Obergeschosses frontal rhytmisch gegliedert durch Bund- und Eckpfosten aussteifende Mannfiguren. 1800 erwarb die jüdische Gemeinde das Anwesen und richtete in dem eingeschossigen, 10,5 mal 10 Meter großen Hinterhaus die Synagoge ein, während das Vorderhaus die Wohnung des Synagogendieners aufnahm. Der Betraum war 39 QM groß und verfügte über 50 Sitzplätze. 1938 wurde das Gebäude an einen nichtjüdischen Privatmann verkauft, weshalb es in der Reichspogromnacht unbeschädigt blieb. 1962 erfolgte der Abbruch des Hinterhauses wegen Baufälligkeit. Im Keller des Vorderhauses richtete die 1808/09 eine vom Mühlgraben gespeiste Mikwe ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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