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Traufständiges Wohnhaus von zwei Geschossen mit straßenseitiger Erschließung und Satteldach. Verputzter, zweizoniger, ausgeprägten Geschossüberstand aufweisender Fachwerkbau. Großzügig mit Zweiergruppen durchfensterte Front. Das Gefüge im Erdgeschoss teilweise massiv ersetzt; das Obergeschoss realtiv ungestört. Für Oberursel charakteristisches Bürgerhaus aus der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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